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   OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01   

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OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01 (https://dejure.org/2001,5719)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3 BS 83/01 (https://dejure.org/2001,5719)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 (https://dejure.org/2001,5719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2, Art 97 Abs. 1; SächsVerf Art 91 Abs. 2, Art 77 Abs. 2; SächsBeamtG § 12; SächsRiG § 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Richterstelle; Anforderungsprofil an einen Richter; Pensenschlüsselzahlen; Hausbesetzung bei Richterstellen und Beamtenstellen; Subjektiv-öffentliches Recht auf Beförderung oder Einstellung in den ...

  • gewaltenteilung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2001, 372
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    Denn vielfach ergibt sich ein solches Anforderungsprofil aus Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und Stellenbeschreibungen, so dass die Feststellung dieses dem Besetzungsverfahren zu Grunde liegenden Vergleichsmaßstabs ohne weiteres möglich ist (BayVGH, Urt. v. 19.1.2000, DVBl. 2000, 1140).

    Eine Vergleichbarkeit der Gesamturteile dieser Beurteilungen ist somit jedenfalls nicht ohne weiteres möglich, da die dienstliche Beurteilung für einen Richter, der sich bereits in einem höheren Amt befindet, wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht hat als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (BayVGH, Beschl. v. 19.1.2000, DVBl. 2000, 1140 [1141] NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959 [960]).

  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    So wird bei einer Bewerberkonkurrenz, bei denen die Bewerber im Wesentlichen gleich beurteilt sind und bei denen die Befähigung zu richterlicher Arbeit auf einem höherwertigen Dienstposten in Rede steht, etwa demjenigen Verwaltungsrichter regelmäßig der Vorzug zu geben sein, der bereits erfolgreich an einem Oberverwaltungsgericht erprobt wurde (BVerwG, Urt. v. 4.11.1976, DVBl. 1978, 607; HessVGH, Beschl. v. 2.7.1996, NVwZ 1997, 615; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.1996, NVwZ 1997, 613).

    Vielmehr muss er diese im Rahmen seiner Personalauswahlentscheidung selbstständig werten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.8.1996, NJW 1996, 2525; HessVGH, Beschl. v. 2.7.1996, NVwZ 1997, 615).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    Des Weiteren kann durch die Auswahl unter einer größeren Anzahl von Bewerbern dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Interesse an einer dem Leistungsprinzip verpflichteten Exekutive und Judikative imbesonderen Maß Rechnung getragen werden (NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959; HessVGH, Beschl. v. 26.11.1992, NVwZ 1993, 282; a. A. bei Beamtenbeförderungsstellen des Bundes: BVerwG, Beschl. v. 16.10.1975, DÖD 1976, 225).

    Eine Vergleichbarkeit der Gesamturteile dieser Beurteilungen ist somit jedenfalls nicht ohne weiteres möglich, da die dienstliche Beurteilung für einen Richter, der sich bereits in einem höheren Amt befindet, wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht hat als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (BayVGH, Beschl. v. 19.1.2000, DVBl. 2000, 1140 [1141] NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959 [960]).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    Schließlich ist dem erfolglos gebliebenen Bewerber vor der Ernennung des Mitbewerbers Kenntnis vom Ausgang des Beförderungsverfahrens zu geben (BVerfG, Beschl. v. 19.9.1989,DVBl. 1989, 1247 [1248]).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    Ebenso wie bei allen anderen Beurteilungen muss der Dienstherr dabei erhebliche Verschlechterungen etwa der Anlassbeurteilung gegenüber einer vorherigen Regelbeurteilung begründen (siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 11.11.1999, NVwZ-RR 2000, 366).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    Denn die Regelbeurteilung ist, gerade wenn sie als Stichtagsbeurteilung erfolgt (siehe dazu: Nr. 2 VwV), in besonderem Maße geeignet, eine Wettbewerbssituation zuklären, da eine gleichmäßige Anwendung des gewählten Beurteilungssystems erfolgt (BVerwG, Urt. v. 26.8.1993, DVBl. 1994, 112; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.2.1997, NVwZ-RR 1998, 446).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    Ein allgemeingültiger Wertmaßstab liegt nicht vor, wenn zum einen ein Maßstab entgegen einer Beurteilungspraxis ohne sachlichen Grund zur Beurteilung herangezogen wird (BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, NVwZ-RR 2000, 621) oder wenn des Weiteren dem Maßstab kein Aussagewert für die Befähigung, Eignung und Leistung zukommt.
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    In diesem Fall kann der Dienstherr die Auswahlentscheidung nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen, wobei ihm hinsichtlich der Bestimmung der Hilfskriterien ein weites Ermessen zusteht (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass dies auch der Transparenz des Beförderungsverfahrens und damit der Akzeptanz von Personalentscheidungen dienlich ist, da eine schriftlich festgehaltene Auswahlentscheidung zu den Sachakten zu nehmen ist, in die ein Bewerber während des Verwaltungsverfahrens Einsicht nach § 29 VwVfG nehmen kann (siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 1.7.1983, NVwZ 1984, 445).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
    Die Beurteilung darf daher etwa keine kritischen Erwägungen enthalten, die - auch nur mittelbar - die Rechtsfindung des Richters betreffen, solange der Richter nicht gegen Prozessregeln verstößt (siehe dazu: BGH Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 31.1.1984, NJW 1984, 2531 [2532]).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 3 M 42/96

    Staatsanwalt; Beförderung; Erprobung; Beförderungsbewerber; Eignungsprognose;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.1997 - 2 B 10068/97

    Unzulässigkeit einer Ernennung zum Polizeihauptwachtmeister aufgrund einer

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

  • BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79

    Periodische Beurteilung von Richtern

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    v. 22.12.1992 - St 5/91 -, NVwZ-RR 1993, 417 f.; vgl. zur prozeduralen Absicherung der materiellen Zugangsgleichheit: Höfling, a.a.O., Rdnrn. 187 ff., der die Ansicht vertritt, Art. 33 Abs. 2 GG sei ein prinzipieller Regelungsauftrag an den Gesetzgeber zu entnehmen, den Zugang zu den öffentlichen Ämtern durch Stellenausschreibungen zu ebnen, a.a.O., Rdnr. 196; OVG Bautzen, Beschlüsse v. 11.04.2001 - 3 BS 84/01 u. 3 BS 83/01 -, ZBR 2001, 368 ff. u. 372 ff; dementsprechend strebt die Regierung des Landes Baden-Württemberg in dem genannten Gesetzesantrag zur Änderung des Richterwahlgesetzes eine Pflicht zur Stellenausschreibung an, um auf diese Weise im Interesse einer möglichst qualifizierten Besetzung der obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht vorgeschlagenen, aber in persönlicher und fachlicher Hinsicht besonders geeigneten Personen mit der Befähigung zum Richteramt Gelegenheit zur Bewerbung um eine freie Planstelle zu geben, a.a.O., S. 1 u. 8 der Anlage; vgl. auch Lademann, Stellenausschreibungen, DRiZ 1977, 178, 179, der anmerkt, dass der Deutsche Richterbund und der Bund Deutscher Verwaltungsrichter in Übereinstimmung mit der Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins bereits im Jahre 1975 die Ausschreibung der Richterstellen an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gefordert haben; demgegenüber hat die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein im schleswig-holsteinischen Landtag kürzlich zu einer etwaigen öffentlichen Ausschreibung der Ämter der Richterinnen und Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes folgende Meinung vertreten: "Angesichts der von der Verfassung gewährleisteten hohen demokratischen Legitimierung aller Ausschussmitglieder ist es auch konsequent und unangreifbar, dass sich der Gesetzgeber in § 10 Abs. 1 Richterwahlgesetz für ein Vorschlagsrecht der Ausschussmitglieder entschieden hat und von dem Erfordernis der öffentlichen Ausschreibung freier Richterstellen abgesehen hat.
  • VG Hamburg, 18.05.2001 - 3 VG 1075/01
    Das Prinzip der Bestenauslese gilt uneingeschränkt auch für den Zugang zu richterlichen Beförderungsämtern (Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.4.2001 - 3 BS 83/01 -).

    Ein Beurteilungsspielraum kann nämlich nur insoweit anerkannt werden, als er sich auf persönlichkeitsbedingte Werturteile bezieht, dagegen nicht, soweit diese Werturteile auf Kriterien beruhen, die ihrerseits einer objektiven Kontrolle zugänglich sind (Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.4. 2001 - 3 BS 83/01 -).

    Die Einräumung eines weiten Beurteilungsspielraums - wie oben ausgeführt - und damit einer weitgehenden Freistellung von gerichtlicher Kontrolle bei eigentlich nach Art. 19 Abs. 4 GG mit Verfassungsrang gebotenem lückenlosen effektiven Rechtsschutz ist nur dann hinnehmbar, wenn das Verfahren so ausgestaltet ist, dass leistungsverzerrende oder -verwischende Personalentscheidungen möglichst vermieden werden (Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.4. 2001 - 3 BS 83/01 -).

  • VG Dresden, 11.12.2002 - 11 K 1364/02

    Anspruch auf Verleihung eines höheren statusrechtlichen Amtes; Entscheidung über

    Der jeweilige zu befördernde Bewerber ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf, § 3 SächsRiG i.V.m. § 12 Abs. 1 SächsBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.1.2001 - 2 BS 301/00 - Beschl. v. 11.4.2001, ZBR 2001, 372).

    Der Dienstherr hat seine Auswahlentscheidung entsprechend dem "Gesetz der abnehmenden Aussagekraft" vorrangig an den aktuellen Beurteilungen auszurichten (SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2001, ZBR 2001, 372).

    Gleichrangig neben der Anlassbeurteilung ist auch die letzte Regelbeurteilung zu berücksichtigen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2001 a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 26.8.1993, DVBl. 1994, 112).

  • OVG Sachsen, 03.09.2004 - 3 BS 167/04

    Beförderungen

    Der Antragsgegner durfte nach dem aus seiner Sicht ergebnislosen Abschluss der zunächst gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmenden Bewertung der ihm vorliegenden Bewerbungen das Vorstellungs- oder Auswahlgespräch als zulässiges, weiteres (Hilfs-)Kritierium für die Auswahl heranziehen, da ihm bei der Bestimmung weiterer, sachgerechter Kriterien grundsätzlich ein weites Ermessen zusteht (so bereits Beschl. d. Senats v. 11.4.2001, ZBR 2001, 372; BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118).

    Allerdings ist ein Rückgriff auf Hilfskriterien wie vorliegend das Auswahlgespräch immer erst dann möglich, wenn auch unter Berücksichtigung der Leistungsentwicklung zwischen den Bewerbern ein Gleichstand festzustellen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.4.2001, aaO).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    In diesen Fällen handelt es sich daher um statusamtsbezogene Aufgaben des zu Gerichtsverwaltungsaufgaben herangezogenen Richters; das Statusamt selbst ist und bleibt insofern der Maßstab, an welchem sich die Leistungserwartungen zu orientieren haben ( siehe auch: HessVGH, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 1 TG 2542/06 -, juris; OVG Sachsen, Beschlüsse vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 und 3 BS 84/01-, juris ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 15.07

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Richters bei fehlerhafter dienstlicher

    Letzteres war auch nicht nötig, weil sich die allgemeinen Anforderungen an ein herausgehobenes Richteramt hinlänglich aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Geschäftsverteilungsplänen ergeben (vgl. für das Amt eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Weimar, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - juris Rn. 43 und 52 ff.; für einen Vorsitzenden am Oberlandesgericht: Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 9, m. w. Nachw. zur Rspr.; für einen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Bautzen, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 - juris Rn. 12 und 33; für einen Vorsitzenden am Verwaltungsgericht VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2013 - 1 A 1/11

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung und Vorliegen einer materiellen Beweislast

    Eine weitere Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Klägers liegt darin, dass die Beklagte etwaige Auswahlerwägungen unter Einbeziehung des Klägers entgegen den insoweit bestehenden Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = juris, Rn. 20; aus der dem vorausgehenden inhaltsgleichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. etwa Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993- 1 TG 1585/93 -, ZBR 1994, 347 = juris, Rn. 29, und Sächs. OVG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 -, ZBR 2001, 372 = juris, Rn. 28, nicht dokumentiert hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07

    Konkurrentenstreit bei der Besetzung einer Stelle in der Sozialgerichtsbarkeit

    Letzteres war auch nicht nötig, weil sich die allgemeinen Anforderungen an ein herausgehobenes Richteramt hinlänglich aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Geschäftsverteilungsplänen ergeben (vgl. für das Amt eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Weimar, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - juris Rn. 43 und 52 ff.; für einen Vorsitzenden am Oberlandesgericht: Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 9, m. w. Nachw. zur Rspr.; für einen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Bautzen, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 - juris Rn. 12 und 33; für einen Vorsitzenden am Verwaltungsgericht VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Leistungskriterium,

    Insoweit wird der Antragsgegner bei einer erneuten Auswahlentscheidung zusätzlich zu erwägen haben, dass das größere Gewicht, das mit einer im höheren Amt erzielten periodischen Beurteilung grundsätzlich verbunden ist, weil an die Vergleichsgruppe der Amtsinhaber höhere Anforderungen zu stellen sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2001 - 3 BS 83/01 - m.w.N.), durch das um eine Notenstufe niedrigere Prädikat aufgewogen werden kann.
  • VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03

    Bestenauslese; Konkurrenz; Beförderungsamt; Beamter; Auswahlgespräch

    Dienstliche Beurteilungen sind nämlich bei der Besetzung von Beförderungsstellen eine grundsätzlich unentbehrliche und wesentliche Erkenntnisgrundlage, um gleichermaßen für alle Bewerber den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese zu gewährleisten (OVG, Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 22.06.1998, 12 B 698/98 und SächsOVG, Beschluss vom 26.01.2001, 3 BS 83/01 ).
  • VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05

    Mitteilung über den Ausgang eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens

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